Klosterführungen am Samstag
Entdecken Sie das Kloster Wiedenbrück und seine besonderen Orte
Die ersten Brüder kamen 1644 nach Wiedenbrück – vor mehr als 375 Jahren. Der Osnabrücker Fürstbischof Franz Wilhelm von Wartenberg übertrug die Seelsorge an der Marienkirche den Franziskanern. Mit dem Bau des heutigen Klosters wurde im Jahr 1667 begonnen. Seitdem gehört für die Rheda-Wiedenbrücker das Kloster zur Stadt. 1995 wurde das ans Kloster angeschlossene Franziskushaus als Jugendgästehaus eröffnet. Die Marienkirche gehört juristisch nicht zum Kloster sondern zu St. Aegidius.
Über Jahrhunderte waren die Franziskaner Teil der Stadtgeschichte. Im Juli 2020 haben die Franziskanerbrüder Wiedenbrück verlassen und die gemeinnützige Genossenschaft Kloster Wiedenbrück eG betreibt diesen besonderen Ort mitten im Ort als einladende Begegnungsstätte für viele Menschen.
Der Garten, das Kloster und das Gästehaus werden genutzt für zahlreiche Veranstaltungen, für gemeinsames Engagement und als Tagungsort für Vereine und Initiativen.
Die Klosterführungen
Das Team Klosterführungen hat eine 1-stündige Besichtigung ausgearbeitet und wird mit Wissen über das Kloster und das franziskanische Leben sowie kleinen Anekdoten begeistern. Sie werden u. a. das Refektorium, die Bibliothek mit einigen Schätzen und ein ehemaliges Zimmer eines Franziskanerbruders sehen.
Nach der Führung können Sie gern noch selbst den Klostergarten erkunden. Die denkmalgeschützten Buchsbaumhecken sind ein wesentliches Merkmal des Gartens. Spazieren Sie durch den Garten oder suchen Sie sich ein lauschiges Plätzchen zum Verweilen.
Jede halbe Stunde ab 10.00 Uhr können Sie eine Klosterführung über das unten stehende Formular buchen. Sie können sich als Einzelperson oder gesamt mit einer Gruppe von 10 Personen anmelden. Die Klosterführungen kosten 5 € pro Person.
Wir freuen uns auf zahlreiche Gäste!
Bitte beachten Sie:
Es gilt immer die aktuelle Corona-Schutzverordnung.
Bei der Klosterführung tragen Sie in den Innenräumen bitte eine Maske. Bitte bringen Sie außerdem einen der folgenden Nachweise mit (GGG – getestet, geimpft, genesen):
- Getestet: Das Testergebnis (Schnell- oder PCR-Test) darf nicht älter als 48 Stunden sein.
- Vollständig geimpft: Sie müssen belegen, dass Ihre vollständige Imfpung mindestens 14 Tage zurückliegt, z. B. durch Impfausweis, Corona-App, CovPass-App.
- Genesen: Sie müssen ein positives PCR-Testergebnis vorweisen. Der Test muss mindestens 28 Tage und darf höchstens sechs Monate alt sein.
Schulpflichtige Kinder und Jugendliche gelten aufgrund ihrer Teilnahme an den verbindlichen Schultestungen als getestete Personen. Sie müssen den Schülerausweis vorlegen.