Gemeinnützige Genossenschaft
Kloster Wiedenbrück

Für den Kauf und den Betrieb des Klosters Wiedenbrück ist die Rechtsform einer gemeinnützigen Genossenschaft gewählt worden. Ausschlaggebende Gründe für die Wahl dieser Rechtsform ist die Möglichkeit einer Mitbestimmung von vielen Bürgerinnen und Bürgern, die im Besitz von Genossenschaftsanteilen sind.

Für den Kauf und den Betrieb des Klosters Wiedenbrück ist die Rechtsform einer gemeinnützigen Genossenschaft gewählt worden. Ausschlaggebende Gründe für die Wahl dieser Rechtsform ist die Möglichkeit einer Mitbestimmung von vielen Bürgerinnen und Bürgern, die im Besitz von Genossenschaftsanteilen sind.

Gemeinnützige Genossenschaft
Kloster Wiedenbrück

Mitbestimmung zählt!

Durch den Kauf eines Genossenschaftsanteils wirst Du Teil des Teams Kloster Wiedenbrück und bist damit stimmberechtigt. Eine gemeinnützige Genossenschaft ist außerdem berechtigt, Spenden entgegenzunehmen und Spendenquittungen auszustellen.

  • Über den Kauf eines Genossenschaftsanteils wirst Du Mitglied der Genossenschaft.
  • Ein Genossenschaftsanteil kostet 125 €. Das ist eine einmalige Zahlung.
  • Du kannst mehr als einen Genossenschaftsanteil erwerben – maximal 20 Stück.
  • Jede/r hat eine Stimme bei der Generalversammlung – egal ob Du einen oder mehrere Genossenschaftsanteile hast.
  • Es besteht keine Nachschusspflicht. Das bedeutet, dass Du im Fall einer Insolvenz der Genossenschaft keine weiteren Zahlungen leisten musst.

Was ist eine Genossenschaft?

Genossenschaften stehen für Gemeinschaft, demokratische Kultur, Sicherheit und Stabilität. Die eingetragene Genossenschaft (eG) bietet überzeugende und vielfältige Modelle, die Zukunft in Wirtschaft und Gesellschaft nachhaltig und für die Menschen zu gestalten. Zweck ist die Förderung der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Zielsetzung der Mitglieder mittels gemeinschaftlichen Geschäftsbetriebes.
Die Organe sind der Vorstand, der die Genossenschaft eigenverantwortlich leitet und der Aufsichtsrat, der die Tätigkeiten des Vorstandes überwacht.
Die Generalversammlung ist oberstes Willensbildungsorgan der Genossenschaft. Sie wählt den Aufsichtsrat. (Entnommen der Website des Genossenschaftsverbandes https://www.genossenschaftsverband.de/genossenschaft-gruenden/genossenschaft-als-rechtsform/). Der Genossenschaftsverband prüft das Konzept, die Satzung und Finanzierung.

Mitglied einer Genossenschaft

Mitglied einer Genossenschaft ist, wer einen oder mehrere Anteil/e erworben hat. Jedes Mitglied hat eine Stimme bei der Generalversammlung. Dabei spielt es keine Rolle, ob ein Mitglied einen oder mehrere Anteil/e hat.

Die Gremien

Aufsichtsrat
Dr. Heiner Wortmann – Vorsitzender
Markus Hüllmann – Stellvertreter
Reinhard Edeler
Georg Effertz
Inga Linzel
Eva Meintrup
Theo Mettenborg
Christian Schnieder

Vorstand
Sonja Rakete – Vorsitzende
Sabine Daelen – Stellvertreterin
Brigitte Fiedler
Andreas Kulak
Michael Rakete
Bettina Windau

“Wir schätzen die Atmosphäre des Klostergartens und arbeiten mit Freude an der Gartenerhaltung und dem Obst- und Gemüseanbau. Durch zahlreiche Gespräche mit Besuchern während der offenen Tage des Denkmals, Klosters und des Klostergartens ist uns bewusst geworden, wie hoch das Kloster und der Garten als Ort der Besinnung und Erholung geschätzt werden. Uns ist es ein großes Anliegen, diese Atmosphäre zu erhalten.”

Sabine Daelen | Sonja Rakete | Michael Rakete, Vorstand

“Die Idee der gemeinnützigen Genossenschaft hat uns und die Mitglieder der Fördergemeinschaft des Franziskushauses sofort begeistert. So werden christliche Gemeinschaft und demokratische Kultur mitten in der Stadt gelebt. Nun wünschen wir uns, dass sich viele Bürgerinnen und Bürger für den Erhalt und die neuen Nutzungsmöglichkeiten des Klosters Wiedenbrück einsetzen.“

Georg Effertz | Christian Schnieder | Dr. Heiner Wortmann, Aufsichtsrat

Werde Mitglied der Genossenschaft Kloster Wiedenbrück oder hilf mit einer Spende.