Gemeinnützige Genossenschaft
Kloster Wiedenbrück.

Das Projekt

Für den Kauf und den Betrieb des Klosters Wiedenbrück ist die Rechtsform einer gemeinnützigen Genossenschaft gewählt. Ausschlaggebende Gründe für die Wahl dieser Rechtsform ist die Möglichkeit einer Mitbestimmung von vielen Bürgerinnen und Bürgern, die im Besitz von Genossenschaftsanteilen sind.

Durch den Kauf eines Genossenschaftsanteils werden Sie Teil des Teams vom Kloster Wiedenbrück und sind natürlich auch stimmberechtigt. Eine gemeinnützige Genossenschaft ist außerdem berechtigt, Spenden entgegenzunehmen und Spendenquittungen auszustellen.

  • Über den Kauf eines Genossenschaftsanteils werden Sie Mitglied der Genossenschaft.
  • Ein Genossenschaftsanteil kostet 125 €. Das ist eine einmalige Zahlung.
  • Sie können mehr als einen Genossenschaftsanteil erwerben – maximal 20 Stück.
  • Jeder hat eine Stimme bei der Generalversammlung – egal ob Sie einen oder mehrere Genossenschaftsanteile haben.
  • Es besteht keine Nachschusspflicht. Das bedeutet, dass Sie im Fall einer Insolvenz der Genossenschaft keine weiteren Zahlungen leisten müssen.

Was ist eine Genossenschaft?

Genossenschaften stehen für Gemeinschaft, demokratische Kultur, Sicherheit und Stabilität. Die eingetragene Genossenschaft (eG) bietet überzeugende und vielfältige Modelle, die Zukunft in Wirtschaft und Gesellschaft nachhaltig und für die Menschen zu gestalten. Zweck ist die Förderung der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Zielsetzung der Mitglieder mittels gemeinschaftlichen Geschäftsbetriebes.
Die Organe sind der Vorstand, der die Genossenschaft eigenverantwortlich leitet und der Aufsichtsrat, der die Tätigkeiten des Vorstandes überwacht.
Die Generalversammlung ist oberstes Willensbildungsorgan der Genossenschaft. Sie wählt den Aufsichtsrat. (Entnommen der Website des Genossenschaftsverbandes https://www.genossenschaftsverband.de/genossenschaft-gruenden/genossenschaft-als-rechtsform/). Der Genossenschaftsverband prüft das Konzept, die Satzung und Finanzierung.

Mitglied einer Genossenschaft

Mitglied einer Genossenschaft ist, wer einen oder mehrere Anteil/e erworben hat. Jedes Mitglied hat eine Stimme bei der Generalversammlung. Dabei spielt es keine Rolle, ob ein Mitglied einen oder mehrere Anteil/e hat.

Die Gremien

Aufsichtsrat
Dr. Heiner Wortmann – Vorsitzender
Markus Hüllmann – Stellvertreter
Peter Bole
Reinhard Edeler
Georg Effertz
Theo Mettenborg
Christian Schnieder

Vorstand
Sonja Rakete – Vorsitzende
Sabine Daelen – Stellvertreterin
Michael Rakete
Bettina Windau

Werden Sie Mitglied der Genossenschaft Kloster Wiedenbrück oder helfen Sie mit Ihren Spenden.