17. August 2024
Ziel: Kloster Wiedenbrück
Start: 16.45 Uhr
3. KlosterLauf Kloster Wiedenbrück
Der KlosterLauf geht in die dritte Runde und wird wieder ein Highlight in unserem Programm!
Dieses Jahr bieten wir zwei Strecken an:
- 13 km von der Abtei Varensell zum Kloster Wiedenbrück, mit teilweise neuer Streckenführung.
- 5 km Wendepunktstrecke entlang der Ems mit Start und Ziel am Kloster Wiedenbrück.
Der Spaß am Laufen und das sportliche Miteinander stehen im Vordergrund. Und natürlich gibt’s auch wieder die beliebte After-Run-Party im sommerlichen Klostergarten. Auch für alle Zuschauerinnen und Zuschauer ein stimmungsvolles Erlebnis!
Anmeldung 13 km
Startgeld
bis 30.04.2024 | 15 €
bis 30.06.2024 | 19 €
bis 04.08.2024 | 23 €
Nachmeldungen
am 15. und 16.08.2024 möglich im Kloster Wiedenbrück | 27 €
Teilnehmende
Jahrgang 2010 und älter
Anmeldung 5 km
Startgeld
bis 30.04.2024 | 6 €
bis 30.06.2024 | 8 €
bis 04.08.2024 | 10 €
Nachmeldungen
am 15. und 16.08.2024 möglich im Kloster Wiedenbrück | 14 €
Teilnehmende
Jahrgang 2014 und älter
Die Startunterlagen können abgeholt werden
Kloster Wiedenbrück
Donnerstag, 15.08.2024 und Freitag, 16.08.2024
jeweils 14-17 Uhr.
Samstag, 17.08.2024, 10-16.30 Uhr.
Abtei Varensell
Samstag, 17.08.2024
15.30-16.30 Uhr.
Die Siegerehrung findet zeitnah nach den KlosterLäufen im Klostergarten statt.
- Medaille für alle Teilnehmenden
-
Präsente aus dem Klosterladen für Plätze 1-3 (m/w)
Die Zeitmessung erfolgt ausschließlich mittels Chip , der sich bei den Startunterlagen befindet.
Bitte genau nach Anleitung am Schuh befestigen. Ohne Chip kann keine Wertung erfolgen.
Ergebnisse und Urkundendruck unter https://ttjnet.de
Am Start wird Wasser angeboten. Auf der 13 km-Strecke befinden sich zwei Verpflegungspunkte bei km 4 und km 9, jeweils Wasser und Isogetränke. Bitte die Trinkbecher in die bereitgestellten Tonnen werfen!
Im Zielbereich wird außerdem Obst angeboten.
Nach dem Lauf startet die After-Run-Party im Klostergarten. Dort können ab 16 Uhr Speisen und Getränke erworben werden.
Toiletten befinden sich in Varensell in der Sporthalle, Schulstraße (350 m vom Start entfernt) sowie am Kloster Wiedenbrück, Nonnenwall. Im Kloster gibt es zwei Umkleiden (m/w), aber leider keine Duschmöglichkeit.
Die Taschen, in denen sich die Startunterlagen befinden, können auch zum Transport von Kleidung genutzt werden.
Für die 13 km-Strecke: Am Start ist die Abgabe möglich, in Wiedenbrück erfolgt die Rückgabe auf dem Nonnenwall gegen Vorlage der Startnummer.
Für die 5 km-Strecke: Die Kleidung kann am Nonnenwall in Wiedenbrück deponiert werden.
Bitte kein Glas, keine Wertsachen oder spitze Gegenstände in die Taschen packen!
Für die Inhalte der Taschen übernimmt der Veranstalter keine Haftung.
Der Sanitätsdienst erfolgt durch das DRK und befindet sich am Start, auf der Strecke und im Ziel.
Parkmöglichkeiten in Wiedenbrück:
- Büschers Platz, Lichte Straße 3
- Kreisverwaltung, Wasserstraße 18
- Post, Wasserstraße 33
- An der Reitbahn
Parkmöglichkeiten in Varensell: begrenzte Parkmöglichkeit Schulstraße und Hauptstraße.
Ein Bustransfer von Wiedenbrück zum Start der 13 km-Strecke nach Varensell kann bei der Anmeldung zugebucht werden. Er kostet 6 Euro.
Abfahrt ist ab 15.30 Uhr vom Parkplatz der Kreisverwaltung, Wasserstraße 18.
KlosterLauf Wiedenbrück 2024 – Die Strecken
Strecke 13 km
Strecke von Varensell nach Wiedenbrück
https://connect.garmin.com/modern/course/247628982
Strecke 5 km
Rundkurs in Wiedenbrück https://connect.garmin.com/modern/course/247631447
After-Run-Party
bis 22 Uhr im Klostergarten
Ab 16 Uhr gibt‘s im Klostergarten Speisen und Getränke.
Wir freuen uns auf Euch!
Wir bedanken uns sehr herzlich bei:
Haftungsausschluss:
Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Schadensfälle jeglicher Art. Bei unvorhersehbaren Ereignissen wie Sturm- und Unwetterwarnung oder anderer höherer Gewalt behält sich der Veranstalter das Recht vor, den Lauf kurzfristig abzusagen. In diesem Falle werden die Startgelder nicht erstattet. Tritt eine gemeldete Person, aus welchen Gründen auch immer, nicht an, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Startgelds – auch nicht im Krankheitsfall.